Ö P N V - Öffentlicher Personennahverkehr
Letzte Aktualisierung: 18. August 2004
Teil 2
D. Integraler Taktfahrplan (ITF) aller Bahnen und Busse im MTK
Die Aufstellung eines ITF für den Main-Taunus-Kreis, der durch ein unabhängiges, paritätisch besetztes Gremium verabschiedet werden
muss, ist Voraussetzung für eine europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der drei geplanten Bus-Linienbündel im Kreis. Hierbei sind im
Besonderen die Vorschriften des HessÖPNVG [1] zu berücksichtigen. § 10 schreibt u.a. zwingend vor, dass bei der Aufstellung des ITF die
Schiene Vorrang vor der Straße haben muss, Parallelverkehre – außer in Verdichtungsräumen – unzulässig sind und die Reisekette
insgesamt zu gewährleistet ist. Betriebszeiten und Taktdichte haben sich an der zu erwartenden Nachfrage auszurichten. Der RMV hat sich
auf eine systematische Taktfolge von 15/30/60/120/240 Minuten geeinigt.
Auf Basis dieser Vorgaben und zwingend erforderlicher Einsparungen, die im Kreis einzig durch eine Reduzierung von Parallelverkehren
sinnvollerweise möglich sind, wurde versucht, einen ITF als Exceldatei, in Anlehnung an die Vorgehensweise von traffiQ, aufzustellen. Nach
vorsichtiger Einschätzung könnte sich alleine durch die Reduzierung der Parallelverkehre eine Einsparung von bis zu fünf Bussen in der HVZ
ergeben, was allerdings bedeutet, dass die Fahrgäste in bestimmten Relationen häufiger umsteigen müssen als heute.
Erster Schritt zur Aufstellung eines neuen Fpl-Konzeptes ist die generelle Überprüfung der Fahrzeiten aller Busse in den verschiedenen
Verkehrszeiten. Seit der letzten Korrektur wurden in den Gemeinden zahlreiche temporeduzierte Zonen eingerichtet, Ampelschaltungen
verändert, das Aufkommen des MIV hat sich teilweise verdoppelt, was zu erheblichen Fahrzeitverlängerungen führt, aber auch einige
Beschleunigungsmaßnahmen kommen zum Tragen.
Wie der ITF im MTK und in Teilen des verknüpften benachbarten HTK schematisch aussieht, zeigt folgende – auf 25 % stark verkleinerte –
Grafik.
Tabelle ITF MTK/HTK
Verständlicherweise sind bei oben stehender Auflösung keine Details erkennbar. Dies ist so gewollt, da in dieser Phase der vorbereitenden
Überlegungen keine Fakten geschaffen werden sollen, die ggf. nicht realisierbar sind oder aus anderen Gründen nicht umgesetzt werden
können. Einzelheite sind erst in dem 2x2 Meter großen Gesamtplan erkennbar, wie dem folgende Ausschnitt zu entnehmen ist.
Tabelle Ausschnittsvergößerung ITF
Auf Anfrage erklärt sich der Autor bereit, in bestimmten Fällen den mit der Meinungsfindung befassten Personen oder Institutionen das
gesamte Material zu erläutern.