Ö P N V - Öffentlicher Personennahverkehr
Letzte Aktualisierung: 18. August 2004 Teil 2 D. Integraler Taktfahrplan (ITF) aller Bahnen und Busse im MTK Die Aufstellung eines ITF für den Main-Taunus-Kreis, der durch ein unabhängiges, paritätisch besetztes Gremium verabschiedet werden muss, ist Voraussetzung für eine europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der drei geplanten Bus-Linienbündel im Kreis. Hierbei sind im Besonderen die Vorschriften des HessÖPNVG [1] zu berücksichtigen. § 10 schreibt u.a. zwingend vor, dass bei der Aufstellung des ITF die Schiene Vorrang vor der Straße haben muss, Parallelverkehre – außer in Verdichtungsräumen – unzulässig sind und die Reisekette insgesamt zu gewährleistet ist. Betriebszeiten und Taktdichte haben sich an der zu erwartenden Nachfrage auszurichten. Der RMV hat sich auf eine systematische Taktfolge von 15/30/60/120/240 Minuten geeinigt. Auf Basis dieser Vorgaben und zwingend erforderlicher Einsparungen, die im Kreis einzig durch eine Reduzierung von Parallelverkehren sinnvollerweise möglich sind, wurde versucht, einen ITF als Exceldatei, in Anlehnung an die Vorgehensweise von traffiQ, aufzustellen. Nach vorsichtiger Einschätzung könnte sich alleine durch die Reduzierung der Parallelverkehre eine Einsparung von bis zu fünf Bussen in der HVZ ergeben, was allerdings bedeutet, dass die Fahrgäste in bestimmten Relationen häufiger umsteigen müssen als heute. Erster Schritt zur Aufstellung eines neuen Fpl-Konzeptes ist die generelle Überprüfung der Fahrzeiten aller Busse in den verschiedenen Verkehrszeiten. Seit der letzten Korrektur wurden in den Gemeinden zahlreiche temporeduzierte Zonen eingerichtet, Ampelschaltungen verändert, das Aufkommen des MIV hat sich teilweise verdoppelt, was zu erheblichen Fahrzeitverlängerungen führt, aber auch einige Beschleunigungsmaßnahmen kommen zum Tragen. Wie der ITF im MTK und in Teilen des verknüpften benachbarten HTK schematisch aussieht, zeigt folgende – auf 25 % stark verkleinerte – Grafik. Tabelle ITF MTK/HTK Verständlicherweise sind bei oben stehender Auflösung keine Details erkennbar. Dies ist so gewollt, da in dieser Phase der vorbereitenden Überlegungen keine Fakten geschaffen werden sollen, die ggf. nicht realisierbar sind oder aus anderen Gründen nicht umgesetzt werden können. Einzelheite sind erst in dem 2x2 Meter großen Gesamtplan erkennbar, wie dem folgende Ausschnitt zu entnehmen ist. Tabelle Ausschnittsvergößerung ITF Auf Anfrage erklärt sich der Autor bereit, in bestimmten Fällen den mit der Meinungsfindung befassten Personen oder Institutionen das gesamte Material zu erläutern.
Wilfried W. F. Staub